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Deutsch » Zeugnisse » Standpunkt der Kirche » Interview mit Bischof Toppo über die WLIG-Schriften und deren Kirchliche Anerkennung »

Interview mit Bishof Toppo

Liebe 'Wahres Leben in Gott'-Leser,

Kürzlich wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Webseite, die keine Billigung, Unterstützung oder Genehmigung der Kirche hat und von einem anonymen Nicht-Theologen betrieben wird, zahlreiche falsche Aussagen gegen das Lehramt der katholischen Kirche und die Botschaften von 'Wahres Leben in Gott', die von Gott diktiert und Vassula Rydén niedergeschrieben werden, gemacht hat.”1

Um Klarheit in dieser Angelegenheit zu bekommen, wandte ich mich an Seine Exzellenz, Bischof Toppo, der mir am 25. April 2018 die folgenden Antworten gab, die die auf dieser nicht autorisierten Webseite veröffentlichten Lügen ein für alle Mal aufdecken.

Die Antworten von Bischof Toppo sind für Christen auf der ganzen Welt von großem Nutzen, die weiterhin geistliche Lehren und Nahrung aus den WLIG-Botschaften empfangen.

+ Rev. J.L. Iannuzzi, STD
26. April 2018

 

Schriftliches Interview mit Seiner Exzellenz Bishof Felix Toppo, S.J., D.D.

Fr. Joseph: Exzellenz, auf der nicht autorisierten Webseite2 befindet sich die öffentliche Erklärung, die Folgendes beteuert:

“Das Nihil Obstat und die Imprimatur wurden nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des kanonischen Rechts gesucht. Obwohl Vassula weder auf den Philippinen lebte noch der WLIG Einheits-Band der Botschaften dort veröffentlicht wurde, wurde die Imprimatur von einem Bischof dieses Landes (Erzbischof Argüelles von Lipa) erteilt. Kanon 824 §1 besagt, dass die Erlaubnis oder Genehmigung zur Veröffentlichung vom örtlichen ordentlichen (= Bischof) des Autors oder des Herausgebers erteilt werden sollte.”

Offensichtlich ist diese Aussage falsch, wie Kanon 824 §13 eindeutig feststellt, dass „der ordentliche (Bischof) des Ortes, an dem die Bücher veröffentlicht werden“, und mit der Autorität bevollmächtigt ist, einem Werk welches in seiner Diözese in Umlauf ist, die Imprimatur zu gewähren, obwohl der Autor nicht in seiner Diözese lebt.

Bishop Toppo: “Ich danke Ihnen vielmals, dass Sie auf die falsche Kritik an Erzbischof Arguelles von Lipa und mir  (die auf dieser Seite  http://www.pseudomystica.info/tlignihilobstat.htm ausgeteilt wurde) in Bezug auf Imprimatur und Nihil Obstat hingewiesen haben, die wir dem 'WAHREN LEBEN IN GOTT' gegeben haben.

Als Antwort auf die falsche Kritik an uns möchte ich sagen, dass Erzbischof Arguelles von Lipa bei der Erteilung der Imprimatur für den WLIG-Einheitsband nicht gegen das kanonische Recht verstoßen hat, da es jedem Bischof die Erlaubnis erteilt, die Imprimatur für ein Buch zu geben, welches in seiner Diözese im Umlauf ist, obwohl der Autor nicht in seiner Diözese lebt.”

Fr. Joseph: Danke für Ihre Antwort. Darf ich Sie bitten, sich auch mit der nachfolgende Behauptung auf der zuvor erwähnten Webseite zu befassen?

“Kanon 830 §2 warnt den Gutachter, dass jegliche Bevorzugung beiseite gelegt werden sollte, und nur die vom Lehramt vorgeschlagene Lehre der Kirche berücksichtigt werden sollte. Dieser Kanon wurde offensichtlich ignoriert... Bischof Toppo aus Indien nimmt regelmäßig an den WLIG-Pilgerreisen teil und hat erklärt, dass er glaubt, dass die Botschaften übernatürlichen Ursprungs sind.”

Bishop Toppo: “Es wird behauptet, dass ich, Bischof Toppo, S.J., bevorzugt habe, indem ich das Nihil Obstat erteilt habe. Dies ist völlig falsch. Ich habe weder bevorzugt, noch kann das Gegenteil aufgezeigt werden. Es ist anzumerken, dass die Glaubenskongregation die WLIG-Schriften nie verurteilte, sondern um Klarstellungen bat, die dann von Rom akzeptiert wurden.

Bevor ich den WLIG-Botschaften das Nihil Obstat gab, las ich sie viele Male und meditierte darüber. Das erteilte Nihil Obstat ist das Ergebnis einer unparteiischen und ungezwungenen theologischen Überprüfung der WLIG-Schriften. Ich entdeckte, dass die Botschaften immun gegen alle theologischen Irrtümer waren. Ich nehme regelmäßig an WLIG-Pilgerreisen teil. Das kanonische Gesetz verbietet keinem Bischof die Teilnahme an Exerzitien oder Konferenzen jener Personen, deren Schriften sie als immun gegen alle Irrtümer betrachten.”

Fr. Joseph: Schließlich, Eure Exzellenz, wären Sie so freundlich, den Lesern von 'Wahres Leben in Gott' eine Antwort auf die unten stehende Veröffentlichung auf besagter Webseite zu geben, da dies fälschlicherweise darauf hindeutet, dass ein kanonischer Berater Ihre bischöfliche Autorität, Angelegenheiten der kirchlichen Lehre zu verkünden, außer Kraft setzt:

“Bischof Toppo erzählte in einem Interview, dass er, bevor er Vassula's Büchern das Nihil Obstat gab, zuvor die Meinung eines berühmten Experten für kanonisches Recht eingeholt hatte, der ihm klar sagte, dass er laut kanonischem Recht das Nihil Obstat nicht geben könne.”

Bishop Toppo: “Es wird behauptet, dass ich vor der Erteilung des Nihil Obstat an Vassula's Buch in einem Interview sagte, dass ich um die Meinung eines berühmten Experten für kanonisches Recht gebeten hatte, der mir eindeutig gesagt habe, dass ich das Nihil Obstat nicht geben könne. Nachdem sich ein Bischof mit anderen beraten hat, behält er seine Befugnis, das Nihil Obstat zu gewähren. Einige behaupten das Gegenteil, aber das ist absolut falsch. Nachdem ich mich mit einem kanonischen Anwalt und einem renommierten Theologen beraten hatte, die ihren jeweiligen Rat gaben, nahm ich die Angelegenheit vor dem Allerheiligsten ins Gebet. Ich habe in Vassula's Buch nichts gefunden, was den Lehren der Kirche widerstpricht, aber festgestellt, dass es viel Gutes für die allumfassende Kirche enthält, sprich, für alle, die in Christus getauft wurden. Nach Rat, Gebet und Unterscheidung gewährte ich mein Nihil Obstat.

Rev. Joseph Iannuzzi, ich danke Ihnen für Ihre Anregungen/Fragen und Ihre Unterstützung! Hoffe, dies wird wird für die WLIG-Leser nützlich sein!”

+Felix Toppo, S.J.
Bishop von Jamshedpur

 


1 Die Botschaften von 'Wahres Leben in Gott' erfreuen sich des offiziellen Siegels der Anerkennung des Lehramts, der Imprimatur und dem Nihil Obstat jeweils verliehen am 28. November 2005 durch Seine Exzellenz Bischof Felix Toppo, S.J., D.D., und am 28. November 2005 durch Seine Exzellenz Erzbischof Ramon C. Arguelles, STL, DD. Die Kirche betrachtet die Handlungen einer Person, welche ein Werk, welches diese Lehramtlichen Siegel trägt, als "verwerflich". Um den Artikel über die Autorität der Lehramtlichen Siegel Imprimatur und Nihil Obstat zu lesen, klickt auf den nachfolgenden Link: http://www.tlig.org/de/testimonies/churchpos/nihilobstat/sealsofaproval/.
3 CIC, 824 §1: Wenn nichts anderes bestimmt ist, ist der Ortsordinarius, dessen Erlaubnis oder Genehmigung zur Herausgabe von Büchern nach Maßgabe der Canones dieses Titels zu beantragen ist, der eigene Ortsordinarius des Autors oder der Ordinarius des Ortes, an dem die Bücher veröffentlicht werden.”

 
Zeugnisse
Standpunkt der Kirche
    Nihil Obstat und Imprimatur
        Imprimatur und Nihil Obstat – Offizielle kirchliche Siegel der Anerkennung
        Interview mit Bischof Toppo über die WLIG-Schriften und deren Kirchliche Anerkennung
    Modifikationen durch die Kongregation für die Glaubenslehre (2005)
    Der Patriarch von Alexandrien und Ganz Afrika, Theodoros II.
    Kardinal Sfeir
    Kardinal Franjo Kuharic
    Kardinal Telesphore P. Toppo, Erzbischof von Ranchi
    Erzbischof Vincent Concessao, Erzbischof von Neu-Delhi, Indien
    Erzbischof Frane Franic
    Erzbischof David Sahagian
    Erzbischof Seraphim
    Bischof Anil Joseph Thomas Couto
    Bishof Jeremiah, Ukrainisch-Orthodoxe Kirche, Südamerika
    Rev. Riah Abu El-Assal, anglikanischer Bischof in Jerusalem
    Bischof Felix Toppo SJ
    Bischof Karl Sigurbjörnsson
    Bischof Theofylaktos' Willkommens-Gruß
    Bischof Georges Kahhale
    Pater Ion Bria Professor in Orthodoxer Theologie
    Antwort auf den Brief von Kardinal Levada vom Januar 2007
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