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Nihil Obstat und Imprimatur

Heute, am 13. Mai 2017, möchte ich zur gegenwärtigen Position der katholischen Kirche zu den prophetischen Offenbarungen Gottes an Vassula Rydén Stellung nehmen, die in der Publikation “Wahres Leben in Gott” enthalten sind. Diese gegenwärtige Position wird in den folgenden fünf Punkten zusammengefasst:

  1. Die prophetischen WLIG-Offenbarungen haben das Imprimatur und das Nihil Obstat des Lehramtes erhalten – die offiziellen kirchlichen Gütesiegel.
  2. Das Imprimatur und das Nihil Obstat der Kirche werden durch das Lehramt verliehen.
  3. Die Kirche verlangt von den Gläubigen “[Anhänglichkeit] mit religiösem Gehorsam”1 gegenüber dem Lehramt der Kirche, welches insbesondere von den Bischöfen, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden, ausgeübt wird.
  4. Die Lehren jener Bischöfe, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden und das Lehramt2 ausüben, haben den prophetischen WLIG–Offenbarungen die genannten Gütesiegel (28.11.2005 Nihil Obstat und Imprimatur) verliehen, die bis heute ihre volle Gültigkeit behalten.
  5. Aufgrund der Verleihung des Imprimatur und des Nihil Obstat durch das Lehramt an die prophetischen WLIG-Offenbarungen ist es Christen untersagt, über sie zu richten und sie öffentlich zu verurteilen.3 Im Gegenteil, insofern alle Christen “mit einem […] Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinstimmen” müssen, und seinem Urteil und dem Lehramt mit “religiösem Gehorsam [des Verstandes] anhangen”,4 müssen, bewirken das Imprimatur und das Nihil Obstat des Lehramtes für die prophetischen WLIG-Offenbarungen diesen religiösen Gehorsam der Gläubigen.

Im Folgenden werden diese fünf Punkte näher ausgeführt.

1) Die prophetischen WLIG-Offenbarungen haben das Imprimatur and das Nihil Obstat des Lehramtes erhalten – die offiziellen kirchlichen Gütesiegel.

Weil das Lehramt der Kirche die Pflicht hat, “das Volk vor Verirrungen und Glaubensschwäche [zu] schützen und ihm die objektive Möglichkeit [zu] gewährleisten, den ursprünglichen Glauben irrtumsfrei zu bekennen”,5 und ihn “verbindlich zu erklären”,6 untersucht es Veröffentlichungen, insbesondere Arbeiten zu Glaube und Moral und erklärt, ob diese frei von doktrinären Irrtümern sind.

Am 19. März 1975 hat die Kongregation für die Glaubenslehre Normen erlassen für Hirten der Kirche, die die Pflicht haben, wachsam gegenüber Veröffentlichungen zu Glaube und Moral zu sein, die der Kirche zur “Anerkennung” vorgelegt werden sollten. Dieses Mandat wurde im Codex des Kanonischen Rechtes von 1983, Kanon 823, bekräftigt. Diese Anerkennung geschieht durch einen Prozess, der damit beginnt, dass der Autor das Manuskript dem censor librorum oder deputatus vorlegt, der vom Bischof oder einer anderen kirchlichen Autorität ernannt ist, um solche Untersuchungen durchzuführen. Wenn der Zensor keine doktrinären Irrtümer in der Arbeit findet, erteilt er ein Nihil Obstat (“es steht [ihrer Veröffentlichung] nichts entgegen”), womit er diesen Umstand bestätigt. Wenn der Bischof sein Imprimatur (“Es werde gedruckt”) erteilt, dann bedeutet dieses kirchliche Siegel eine “Anerkennung” der Arbeit, das ihr erlaubt, “in Kirchen ausgestellt und verkauft”7 zu werden und eine Erklärung für “beides, eine juristische und moralische
   Garantie   für  die Autoren, die Verleger und die Leser”8 , dass die Arbeit “nichts enthält, was dem authentischen Magisterium der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht” und “dass alle einschlägigen Vorschriften des kanonischen Rechtes erfüllt worden sind.”
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Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Bischof Felix Toppo, S.J., D.D., den WLIG-Schriften das Nihil Obstat erteilt. Am 28. November 2005 hat seine Exzellenz Erzbischof Ramon C. Arguelles, STL, DD, den WLIG-Offenbarungen das Imprimatur erteilt.

Darüber hinaus hat Bischof Felix Toppo am 24. November 2005 den folgenden Brief verfasst, der das magisteriale Nihil Obstat begleitete und den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen unterstrich:

“Ich habe alle 'WAHRES LEBEN IN GOTT'-Bücher gelesen und über ihren Inhalt meditiert. Es ist meine aufrichtige Überzeugung, dass die Bücher den Göttlichen Dialog der Heiligen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten. Ich habe nichts gefunden, was kritikwürdig ist und nichts, was der authentischen Autorität der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht. Das Lesen dieser Bücher und das Meditieren über die Inhalte sind für alle Menschen segensreich. Ich empfehle diese Bücher jedem Christen.”

Am 30. September 2004 schrieb der Erzbischof von Lipa, Ramon C. Aguelles, STL, DD, der den prophetischen WLIG-Offenbarungen das Imprimatur des Lehramtes erteilte, den folgenden Brief, der ebenfalls den übernatürlichen Charakter der WLIG-Offenbarungen bezeugt10:

“Kardinal Joseph Ratzinger zeigte solch eine Christus-ähnliche Aufgeschlossenheit als er die Prüfung von Frau Vassula Rydéns Fall leitete. Durch Pfarrer Prospero Grech, Berater der Kongregation für die Glaubenslehre, bat der gute Kardinal Vassula, fünf Fragen zu beantworten (siehe den Brief vom 4. April 2002), um über einige Schwierigkeiten, die in der Mitteilung aus dem Jahr 1995 angedeutet wurden, bezüglich der WLIG-Schriften und ihrer [Vassulas] diesbezüglichen Aktivitäten, Klarheit zu schaffen. Die Antworten werden für einige ungläubige Thomasse, die dennoch einen Anspruch auf ihren Seelenfrieden haben, eine grosse Hilfe sein

Kardinal Ratzinger bat P. Joseph Augustine Di Noia, O.P., Untersekretär der Kongregation für die Glaubenslehre, Frau Rydén eine Kopie dieses Briefes zukommen zu lassen, um es ihr zu ermöglichen, jedermann über den Austausch der Briefe zur Klärung der Sachverhalte zu informieren. Ich bin hocherfreut darüber, dass Kardinal Ratzinger die Haltung des Heiligen Vaters perfekt widerspiegelt, dessen großes Anliegen und wahrscheinlich der Grund für das Leben und die Tatkraft, die er zeigt, DIE EINHEIT DER CHRISTENHEIT ist…

Wie auch immer das frühere Leben von Frau Rydén aussieht, sie kann es sein und ist bereits ein Werkzeug Gottes in unseren Tagen, um den Traum Gottes, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche wahr werden zu lassen, der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI! Menschen wie Vassula, die mit dem Heiligen Vater für die Einheit der Christen leiden, brauchen Ermutigung, Verständnis und Gebet. Ich bin bereit, ihr das zu geben, und sei es nur, um mich dem Heiligen Vater, Kardinal Ratzinger und den vielen unbekannten Seelen anzuschließen, die aufrichtig eine Erneuerung der Christenheit, einen erneuten Vorstoß zur Evangelisierung und die Einheit aller christlichen Brüder wünschen. Möge Maria uns helfen, im WAHREN LEBEN IN GOTT zu wachsen.”11

2) Das Imprimatur und das Nihil Obstat der Kirche werden durch das Lehramt verliehen.

Es ist erwähnenswert, dass das Lehramt der Kirche drei Stufen der Lehrautorität kennt, die die Gläubigen achten müssen und die bei ihnen jeweils den “Glaubensgehorsam” (die ersten zwei Stufen ihrer Lehrautorität) und “religiösen Gehorsam” (die dritte Stufe ihrer Autorität, z.B. zum Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes) bewirken.

Unter diesen drei Ebenen verbindlicher Lehren des Lehramtes, welche “die Ordnung der Wahrheiten, an denen der Gläubige festhält”12 errichten, gibt es 1) Wahrheiten, die als göttlich geoffenbart gelehrt werden (depositum fidei13),14 2) definitive Entwürfe von Aussagen zu Fragen von Glaube und Moral, die mit der göttlich geoffenbarten Wahrheit eng verbunden sind,15 und 3) nicht-definitive Lehren, die a) zum besseren Verständnis der göttlich geoffenbarten Wahrheit helfen und ihre Inhalte deutlich machen, b) daran erinnern, wie manche Lehren mit den Wahrheiten des Glaubens übereinstimmen oder c) gegen Ideen schützen, die mit diesen Wahrheiten unvereinbar sind16.

Im offiziellen Dokument des Vatikans, von der Kongregation für die Glaubenslehre Donum Veritatis betitelt, wird eine vierte Kategorie der Lehre des Lehramtes erwähnt, d.h., einfaches, vernünftiges Lehren zu disziplinarischen Fragen.17

  1. Zur ersten Stufe der Autorität des Lehramtes gehören “Wahrheiten, die als
     göttlich geoffenbart gelehrt werden.” Dies ist eine Ausübung des “Höchsten
     Magisteriums”,18 üblicherweise “außerordentliches Lehramt” genannt, und es  ist universal bindend. Diese Wahrheiten sind de fide credenda Doktrinen,19 oft “unfehlbares Dogma” oder “definitives Dogma” genannt, die von den Gläubigen eine Zustimmung mit “theologalem Glauben” fordern; sie sind unmittelbar im Wort Gottes enthalten, und das Lehramt hat sie als göttlich geoffenbart festgestellt. Diese Wahrheiten sind unfehlbar, und die Gläubigen schulden ihnen den “Gehorsam des Glaubens”.20
  2. Die zweite Kategorie beinhaltet die Fälle, in denen das Lehramt “definitiv Wahrheiten über Glauben und Sitten” vorlegt, “die, wenn auch nicht von Gott
     geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind.”
     Diese Wahrheiten gehören nicht unmittelbar zum Glaubensgut (Depositum
     Fidei)
    , sondern wurzeln in den primären Lehren des Glaubensgutes als sekundäre Wahrheiten oder als sekundäre Gegenstände der Unfehlbarkeit, die
     ihnen logisch und historisch zwingend folgen, und die notwendig sind, um sie
     getreulich auszulegen. Die Verkündigung dieser Lehren stellt eine Ausübung
     des “ordentlichen Lehramtes”21 dar, und sie sind universal bindend. Diese sekundären Wahrheiten sind de fide tenenda Doktrinen,22 die von allen “fest
     angenommen und beibehalten”23 werden müssen, und jeder, der sie ablehnt
     “widersetzt sich der Lehre der katholischen Kirche”.24
  3. Die dritte Kategorie des Lehramtes sind nicht-definitive Lehren, die dazu dienen, a) zum besseren Verständnis der göttlich geoffenbarten Wahrheit beizutragen und ihre Inhalte deutlich zu machen, b) daran zu erinnern, wie
     manche Lehren mit den Wahrheiten des Glaubens übereinstimmen oder c)
     gegen Ideen zu schützen, die mit diesen Wahrheiten nicht kompatibel sind25 (z.B. das Imprimatur und das Nihil Obstat des Lehramtes).

Ich  möchte  betonen,  dass  diese  drei  Ebenen  der  Lehren  des  Lehramtes  durch  einen  “Gehorsam des   Glaubens”   oder   einen   “religiösen   Gehorsam”   katholische   Doktrin   begründen.26 Der Katechismus   der   Katholischen   Kirche   beschreibt,   wie   die   Gläubigen   solche   Doktrinen annehmen   sollen:   “Diesen   gewöhnlichen   Lehren   ‘sollen   die   Gläubigen   mit   religiösem Gehorsam  anhangen’,  der,  obwohl  verschieden  vom  Gehorsam  des  Glaubens,  dennoch  eine Erweiterung  dessen  ist.”  Die  Textpassage  in   Lumen  Gentium  25  beschreibt  einen  “religiösen Gehorsam  (assensus  religiosus)  des  Verstandes  und  des  Willens”  –  gefordert  in  der  dritten Kategorie;;  er  ist  zu  unterscheiden  vom  “Gehorsam  des  Glaubens”  (assensus  fidei)  –  gefordert in  der  ersten  und  zweiten  Kategorie.

Obwohl  solche  Unterscheidungen  von  Gehorsam  die  Abstufung  des  Festhaltens  an  den  Lehren des  Lehramtes  betonen,  betont  das  Lehramt  nicht  weniger  die  Verpflichtung  aller  Gläubigen, der  Kirche  in  allen  genannten  Kategorien  der  Lehrautorität  des  Lehramtes  loyal  zuzustimmen: “Der   Wille,   einem   Spruch   des   Lehramtes   bei   an   sich   nicht   irreformablen   Dingen   loyal zuzustimmen,  muss  die  Regel  sein”.27

3) Die  Kirche  verlangt  von  den  Gläubigen  “Anhänglichkeit  mit  religiösem  Gehorsam” gegenüber  dem  Lehramt  der  Kirche,  welches  insbesondere  von  den  Bischöfen,  die  sich  in Gemeinschaft  mit  dem  Papst  befinden,  ausgeübt  wird.

Der  Grund,  warum  der  katholische  Katechismus  bekräftigt,  dass  die  Gläubigen  den  offiziellen, aber  nicht-­definitiven  Lehren  des  ordentlichen  Lehramtes  (z.B.  dem  offiziellen   Imprimatur  und Nihil  Obstat)  “religiösen  Gehorsam”  schulden,  wird  in  der  folgenden  Aussage  des  katholischen Katechismus  dargelegt:

"Der  göttliche  Beistand  wird  den  Nachfolgern  der  Apostel,  die  in  Gemeinschaft  mit  dem  Nachfolger des  Petrus  lehren,  und  insbesondere  dem  Bischof  von  Rom,  dem  Hirten  der  ganzen  Kirche, auch  dann  geschenkt,  wenn  sie  zwar  keine  unfehlbare  Definition  vornehmen  und  sich  nicht  endgültig äußern,  aber  bei  der  Ausübung  des  ordentlichen  Lehramtes  eine  Lehre  vorlegen,  die  zu  einem besseren  Verständnis  der  Offenbarung  in  Fragen  des  Glaubens  und  der  Sitten  führt. Diesen authentischen  Lehren  müssen  die   Gläubigen  ‘religiösen  Gehorsam28 leisten, der sich zwar  von  der Glaubenszustimmung unterscheidet,  sie  aber unterstützt”.29

Obwohl das Imprimatur und das Nihil  Obstat  vom  Ortsbischof  für  seine  Diözese  verliehen werden  mag,  sollte  man  nicht  die  Tatsache  außer  Acht  lassen,  dass  diese  offiziellen  Siegel, obwohl  lokal  und  innerhalb  einer  diözesanen  Jurisdiktion  verliehen,  üblicherweise30, aufgrund bischöflicher  Kollegialität  und  der  Akzeptanz  durch  andere  Bischöfe  weltweit,  jurisdiktionelle Grenzen  überschreiten.  Trotz  der  in  vielen  anerkannten  Marienerscheinungen  vorhergesagten Verwirrung  innerhalb  der  Kirche  bringen  die  folgenden  Bestätigungen  der  Kirche  die  bleibende Kollegialität  und  die  gegenseitigen  Beziehungen  unter  den  Bischöfen  zum  Ausdruck:

“Die kollegiale Einheit [(unter Bischöfen)] tritt auch in den wechselseitigen Beziehungen der einzelnen Bischöfe zu den Teilkirchen wie zur Gesamtkirche in Erscheinung. […] Die Einzelbischöfe hinwiederum sind sichtbares Prinzip und Fundament der Einheit in ihren Teilkirchen […], die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind. In ihnen und aus ihnen besteht die eine und einzige katholische Kirche […]. Daher stellen die Einzelbischöfe je ihre Kirche, alle zusammen aber in Einheit mit dem Papst die ganze Kirche im Band des Friedens, der Liebe und der Einheit dar.31

Der kollegiale Geist (aller Bischöfe) ist die Seele der Zusammenarbeit der Bischöfe auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene. Kollegiales Handeln im engen Sinne bedeutet das Handeln des gesamten Kollegiums, in Gemeinschaft mit seinem Oberhaupt, für die gesamte Kirche.”32

“Die Bischöfe empfangen durch die Bischofsweihe selbst mit dem Dienst des Heiligens auch die Dienste des Lehrens und des Leitens, die sie aber ihrer Natur nach nur in der hierarchischen Gemeinschaft mit dem Haupt und den Gliedern des Kollegiums ausüben können.”33 

In Anbetracht der obigen Ausführungen, würde es die Kirche nichts weniger als “verwerflich” betrachten, wenn jemand sich entscheidet, – sei es durch Wort oder Tat eines Priesters oder eines Laien – die Werke, die gegenwärtig das Siegel des Lehramtes tragen, öffentlich zu verdammen:

“Obwohl es einem Mitglied der Kirche freigestellt ist, eine Privatoffenbarung, die die offizielle kirchliche Bestätigung bekommen hat, abzulehnen, wäre es gleichzeitig verwerflich, öffentlich dagegen zu sprechen.34 

Ich rufe hier in Erinnerung, dass es in der Geschichte der katholischen Kirche keinen öffentlich bekannten Fall gibt, in dem eine positive Entscheidung des Ortsbischofs über ein Constat de Supernaturalitate (es ist erwiesenermaßen übernatürlicher Herkunft) bezüglich einer national oder international bekannten prophetischen Offenbarung später durch den Heiligen Stuhl in die Verbots-Kategorie Constat de non Supernaturalitate (es ist erwiesenermaßen nicht übernatürlicher Herkunft) überführt wurde. In Anbetracht der Fülle gemeldeter prophetischer Offenbarungen und Erscheinungen weltweit, sind positive oder negative Urteile des Heiligen Stuhls zugegebenermaßen selten, brauchen viel Zeit, und der Heilige Stuhl schweigt oft zu diesen Dingen. Um es jedoch zu vermeiden, dass das abschließende Urteil jedem einzelnen Gläubigen selbst überlassen bleibt, bietet die Kirche als beste Lösung den Rückgriff auf doktrinäre Sicherheit an, nämlich die Verleihung des Imprimatur und/oder des Nihil Obstat durch einen Bischof. Wie zuvor gesagt, bedeuten diese Siegel eine “Anerkennung” der Arbeit, die es ihr erlaubt, “in Kirchen ausgestellt und verkauft”35 zu werden und “eine juristische und moralische Garantie für die Autoren, die Verleger und die Leser”36, dass die Arbeit “nichts enthält, was dem authentischen Lehramt der Kirche in Fragen von Glaube und Moral entgegensteht”37

Es sei auch erinnert an die Briefe der Bischöfe, die den prophetischen WLIGOffenbarungen das Imprimatur und das Nihil Obstat verliehen haben, die ihre übernatürliche Herkunft bezeugen, wenn sie bestätigen, dass sie “den Göttlichen Dialog der Heiligen Dreieinigkeit, Unserer Lieben Frau und der Engel mit der Menschheit durch Vassula Rydén beinhalten”,38 die “ein Werkzeug Gottes in unseren Tagen ist, um den Traum Gottes, den Traum des Heiligen Vaters, den Traum der Kirche wahr werden zu lassen, der das größte Ereignis der frühen Jahre des dritten Jahrtausends sein kann: DIE EINHEIT ALLER JÜNGER CHRISTI!”39 

4) Die Lehren jener Bischöfe, die sich in Gemeinschaft mit dem Papst befinden und das Lehramt40 ausüben, haben den prophetischen WLIGOffenbarungen die genannten Gütesiegel (28.11.2005 Nihil Obstat und Imprimatur) verliehen, die bis heute ihre volle Gültigkeit behalten.

Weil die Pflicht zur treuen Auslegung des göttlich geoffenbarten Wortes Gottes “den Bischöfen in Gemeinschaft mit dem Nachfolger Petri, dem Bischof von Rom anvertraut”41 ist, üben sie das Lehramt aus, selbst wenn sie nicht zu einer unfehlbaren Definition gelangen und wenn sie nicht auf “definitive Art",42 Erklärungen abgeben, und die Gläubigen müssen ihren Entscheidungen zu Fragen von Glauben und Moral Folge leisten. Man betrachte die folgende Stellungnahme der Verfügung des Zweiten Vatikanischen Konzils:

“Die Bischöfe, die in Gemeinschaft mit dem römischen Bischof lehren, sind von allen als Zeugen der göttlichen und katholischen Wahrheit zu verehren. Die Gläubigen aber müssen mit einem im Namen Christi vorgetragenen Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinkommen und ihm mit religiös gegründetem Gehorsam [des Verstandes] anhangen.” 43

Insofern die Verleihung der Siegel Imprimatur und Nihil Obstat des Lehramtes an die göttlichen WLIG-Offenbarungen und die Briefe der Bischöfe, die sie verliehen haben, jeweils eine Bestätigung, eine Garantie, und ein positives Urteil über ihre übernatürliche Herkunft zum Ausdruck bringen,44 und insofern die Gläubigen dem Urteil ihres Bischofs Folge leisten, können sich die Gläubigen diesen Offenbarungen als echten Offenbarungen Gottes für unsere Zeit vertrauensvoll annähern.

5) Aufgrund der Verleihung des Imprimatur und des Nihil Obstat durch das Lehramt an die prophetischen WLIG-Offenbarungen ist es Christen untersagt, über sie zu richten und sie öffentlich zu verurteilen.45 Im Gegenteil, insofern alle Christen “mit einem […] Spruch ihres Bischofs in Glaubens- und Sittensachen übereinstimmen” müssen, und seinem Urteil und dem Lehramt mit “religiösem Gehorsam [des Verstandes] anhangen”,46 müssen, bewirken das Imprimatur und das Nihil Obstat des Lehramtes für die prophetischen WLIG-Offenbarungen diesen religiösen Gehorsam der Gläubigen.

In seiner Abhandlung über die jeweilige Seligsprechung und Heiligsprechung der Diener Gottes und der Gottseligen, hat (der später als Papst Benedikt XIV gekrönte) Kardinal Prospero Lambertini bestätigt, dass, obwohl es einem freigestellt ist, einer von der Kirche anerkannten prophetischen Offenbarung nicht zu folgen, weil Gott uns mit mehreren gesegnet hat, unter denen wir wählen können, es einem absolut verboten ist, dies ohne Grund, ohne gebührenden Anstand und mit Verächtlichkeit zu tun; Und das öffentlich zu verdammen, was die Kirche mit ihren offiziellen Siegeln der Zustimmung positiv beurteilt hat, ist nichts weniger als “verwerflich”:47

“Es ist möglich, solchen Offenbarungen nicht zuzustimmen und sich von ihnen abzuwenden, solange man dies mit gebührendem Anstand, nicht ohne Grund  und ohne Verächtlichkeit tut.48

Schlussfolgerung

In dieser Endzeit, in der viele biblische Prophezeiungen erfüllt werden, insbesondere Dan 9,27; Matth 24,15; 2. Thess 2,3-13; Offb 13, wird von Gottes Hirten mehr Aufmerksamkeit als je zuvor verlangt. Er beruft sie, Seine Herde zu hüten - mit fehlerfreien Lehren, die das Glaubensgut der Kirche und die lebendige Tradition nicht nur bewahren, sondern weiterentwickeln, die “die Bedeutung des geoffenbarten Wortes durchdringen und es anderen mitteilen”.49 In diesem dritten Jahrtausend, in dem alle Priester dazu angehalten sind, “ins tiefe Wasser zu gehen”50 und eine “neue Evangelisierung”51 zu unternehmen, erfüllen die bestätigten prophetischen Offenbarungen eine wesentliche Rolle, weil sie einen dringenden göttlichen Appell zum Ausdruck bringen, der die Zukunft der Menschheit beeinflussen und das Leben von Millionen Menschen verändern wird. Wir wollen uns daran erinnern: Als unsere Gottesmutter von Fatima vorhergesagt hat, dass viele Nationen auf der Welt vernichtet würden, wenn die Menschheit sich nicht bekehrte, tat sie dies, nachdem sie einen dringenden Appell an die Kirche und die Menschheit in einem zentralen Moment in ihrer Geschichte gerichtet hatte. Wir finden einen ebensolchen Appell an die Kirche und die Menschheit heute in den von der Kirche bestätigten prophetischen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott'. Noch bedeutsamer ist, dass die Folgen dieses Appells, falls er unbeantwortet bleibt, global sein werden. Als Hirte von Seelen lade ich alle Christen guten Willens herzlich ein, für ihr eigenes geistliches Wohlergehen und für die Besserung der Menschheit über die göttlichen Offenbarungen 'Wahres Leben in Gott' zu meditieren.

Rev. J.L. Iannuzzi, Ph.B, STB, STL, STD

 


1 Zweites Vatikanisches Konzil, Verordnungen der Ökumenischen Räte (Lateinisch-Englische Ausgabe), Bd. II, Herausgeber Norman P. Tanner, Lumen Gentium, 25, Sheed and Ward Press, 1990.
2 Katechismus der Katholischen Kirche, Art. 892, Vatikanstadt 1994.
3 Kardinal P. Lambertini, De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15, Aldima, Prato 1840..
4 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
5 Op. cit., KKK, Art. 890.
6 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Dei Verbum, 10.
7 Der Kommentar zum Codex des Kanonischen Rechtes führt aus: “Anerkennung (approbatio)… bedeutet, dass er in ihr [der Arbeit] nichts gefunden hat, das er als gefährlich für Glaube und Moral erachtet… Diese Anerkennung… setzt den potenziellen Leser davon in Kenntnis, dass der Hirte der Kirche das Buch nicht als eine Gefahr für Glaube und Moral ansieht. Es erlaubt dem Buch auch,… in Kirchen ausgestellt und verkauft zu werden.” (The Commentary in the Code of Canon Law – A Text and Commentary, S. 580, Paulist Press, Mahwah, 1985). Vgl. Auch Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 34-36..
8 Ibid., S. 35-36.
9 Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, 30. März 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Komitee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
10 Im   Jahr   1978   hat   die   Kongregation   für   die   Glaubenslehre   die   “Normen   für   das   Verfahren   zur   Beurteilung   mutmaßlicher  Erscheinungen  und  Offenbarungen” veröffentlicht, in welchen sie bestätigt: “Sobald die  kirchliche Autorität über irgendwelche mutmaßlichen Erscheinungen oder Offenbarungen  Kenntnis erhält, ist es ihre Aufgabe:  a)  an  Hand  der  positiven  und  negativen  Kriterien  über  die  Geschehnisse  zu  urteilen  (vgl.  unten  Nr.  I);; b)  sofern  diese  Prüfung  zu  einem  positiven  Ergebnis  führt,  einige  Ausdrucksformen  des  öffentlichen  Kultes  oder   der  Verehrung  zu  erlauben,  wobei  diese  zugleich  weiterhin  mit  großer  Klugheit  überwacht  werden  müssen  (dies   ist  gleichbedeutend  mit  der  Formel  “pro  nunc  nihil  obstare”  [bisher  steht  nichts  in  Wege]);;  c)  [schließlich] im   Licht   der   mit   der   Zeit   gewonnenen   Erfahrung   und   unter   besonderer   Berücksichtigung   der   geistlichen   Fruchtbarkeit,  die  aus  der  neuen  Verehrung  hervorgeht  ein  Urteil  über  die  Wahrheit  und  Übernatürlichkeit  zu   fällen,  wo  der  Fall  es  erfordert.”  (Die  Kongregation  für  die  Glaubenslehre  hat  die  “Normen  für  das  Verfahren  zur   Beurteilung   mutmaßlicher   Erscheinungen   und   Offenbarungen”   veröffentlicht,   genehmigt   von   Papst   Paul   VI,   Vorbemerkung,  Paragraph  2,  a-­c,  Libreria  Editrice  Vaticana,  Rom,  1978).
11 Brief   des   Erzbischofs   von   Lipa,   Ramon   C.   Arguelles,   STL,   DD,   vom   30.   September   2004: http://www.tlig.org/de/testimonies/churchpos/cdf2005/arguelles/
12 Kongregation für die Glaubenslehre, “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 4, 29. Juni 1998, in L’Osservatore Romano Weekly Edition in English, 15. Juli, 1998.
13 Op. cit., KKK, Art. 84.
14 Donum Veritatis, Kongregation für die Glaubenslehre, Art. 23, Libreria Editrice Vaticana, Rome 1990: “Wenn das Lehramt der Kirche unfehlbar und feierlich ausspricht, eine Lehre sei in der Offenbarung enthalten, ist die Zustimmung mit theologalem Glauben gefordert. Diese Zustimmung erstreckt sich auch auf die Unterweisung des ordentlichen und universalen Lehramtes, wenn es eine Glaubenslehre als von Gott geoffenbart zu glauben vorlegt.”
15 Ibid., 23: “Wenn [das Lehramt] ‘definitiv’ Wahrheiten über Glauben und Sitten vorlegt, die wenn auch nicht von Gott geoffenbart, jedoch eng und zuinnerst mit der Offenbarung verbunden sind, müssen diese fest angenommen und beibehalten werden.”
16 Ibid., 23: “Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen “definitiven” Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, sei es, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen, sei es andererseits, um vor mit diesen Wahrheiten unvereinbaren Auffassungen zu warnen, ist eine religiöse Zustimmung des Willens und des Verstandes gefordert (LG 25, CIC, 752). Diese darf nicht rein äußerlich und disziplinär bleiben, sondern muss sich in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen lassen.”.
17 Ibid., 24: “Das Lehramt kann endlich, um dem Volk Gottes möglichst gut zu dienen, wenn es dieses nämlich vor gefährlichen Auffassungen, die zum Irrtum führen können, warnt, bei diskutierten Fragen eingreifen, bei denen neben den sicheren Prinzipien auch Vermutungen und zufällige Dinge im Spiel sind… Der Wille, einem Spruch des Lehramtes bei an sich nicht irreformablen Dingen loyal zuzustimmen, muss die Regel sein… [Der Theologe] weiß vielmehr, dass gewisse Urteile des Lehramtes in der Zeit, in der sie ausgesprochen wurden, gerechtfertigt sein konnten, weil diese Aussagen wahre Feststellungen mit anderen, die nicht sicher waren, unentwirrbar vermischt haben. Erst die Zeit hat eine Unterscheidung gestattet, und als Ergebnis vertiefter Studien kam ein wirklicher Fortschritt in der Lehre zustande.”
18 Op. cit., KKK, 891.
19 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
20 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 29.
21 Op. cit., KKK, 892.
22 Op. cit., “Doctrinal Commentary on the Concluding Formula of the Professio Fidei,” 8.
23 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23; Lumen Gentium, 25.
24 Op. cit., CIC, Kanon 750, § 2.
25 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Donum Veritatis, 23: “Wenn das Lehramt – auch ohne die Absicht, einen ‘definitiven’ Akt zu setzen – eine Lehre vorlegt, sei es, um zu einem tieferen Verständnis der Offenbarung beizutragen oder ihren Inhalt zu verdeutlichen, sei es, um die Übereinstimmung einer Lehre mit den Glaubenswahrheiten zu betonen, sei es andererseits, um vor mit diesen Wahrheiten unvereinbaren Auffassungen zu warnen, ist eine religiöse Zustimmung des Willens und des Verstandes gefordert (LG 25, CIC, 752). Diese darf nicht rein äußerlich und disziplinär bleiben, sondern muss sich in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen lassen”.
26 Op. cit., Donum Veritatis, Art. 23.
27 Ibid., Art. 24.
28 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
29 Op. cit., KKK, Art. 892.
30 Cf. op. cit., CIC, Kanones 23-28.
31 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 23.
32 Außerordentliche Römische Synode von 1985, Abschlußreport II C, 4, Origins 15, 19. Dezember 1985, 448, in Theological  Studies, The Teaching Authority of the Episcopal Conferences, Francis A. Sullivan, S.J. (63) 2002, S. 478.
33 Op. cit., Kanon 375 §2.
34 Mariology, A Guide for Priests, Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, das das Imprimatur des Most Rev. Raymond L. Burke, und das Nihil Obstat von Fr. Peter Felner, F.I. trägt, S. 830, Queenship Pub. CA.
35 Op. cit., CIC, S. 580.
36 Op. cit., “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, S. 35-36.
37 Kongregation für die Glaubenslehre, “Instruction on Some Aspects of the Use of the Instruments of Social Communication in Promoting the Doctrine of the Faith”, March 30, 1992, in “The Permission to Publish: A Resource for Diocesan and Eparchial Bishops on the Approvals Needed to Publish Various Kinds of Written Works”, Kommittee für Doktrin – Katholische Bischofskonferenz der Vereinigten Staaten, Washington D.C. 2004, S. 35.
38 True Life in God, Foundation for the TLIG Pub., Brief vom 24. November 2005 von Bischof Felix Toppo, SJ, DD, Genf.
40 Op. cit., Art. 892.
41 Ibid., KKK, 85.
42 Op. cit., KKK, Art. 892.
43 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
44 Op. cit., “Norms Regarding the Manner of Proceeding in the Discernment of Presumed Apparitions or Revelations”, Vorbemerkung, Art. 2, a-c.
45 Op. Cit., Kardinal P. Lambertini, De servorum dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15, Aldima, Prato 1840
46 Op. cit., Zweites Vatikanisches Konzil, Lumen Gentium, 25.
47 Op. cit., Mariology, A Guide for Priests Deacons, Seminarians and Consecrated Persons, S. 830.
48 . cit. De servorum Dei beatificatione et canonizatione, III, Kapitel 53, n.15.
49 The Priest and the Third Christian Millennium Teacher of the Word, Minister of the Sacraments and Leader of the Community, art. 1, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 1999.
50 Apostolischer Brief, Novo Millenio Ineunte, Pope John Paul II, arts. 1, 15, 38, Libreria Editrice Vaticana, Rome, 2001.
51 Ibid., 2.

 
Zeugnisse
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    Nihil Obstat und Imprimatur
        Imprimatur und Nihil Obstat – Offizielle kirchliche Siegel der Anerkennung
        Interview mit Bischof Toppo über die WLIG-Schriften und deren Kirchliche Anerkennung
    Modifikationen durch die Kongregation für die Glaubenslehre (2005)
    Der Patriarch von Alexandrien und Ganz Afrika, Theodoros II.
    Kardinal Sfeir
    Kardinal Franjo Kuharic
    Kardinal Telesphore P. Toppo, Erzbischof von Ranchi
    Erzbischof Vincent Concessao, Erzbischof von Neu-Delhi, Indien
    Erzbischof Frane Franic
    Erzbischof David Sahagian
    Erzbischof Seraphim
    Bischof Anil Joseph Thomas Couto
    Bishof Jeremiah, Ukrainisch-Orthodoxe Kirche, Südamerika
    Rev. Riah Abu El-Assal, anglikanischer Bischof in Jerusalem
    Bischof Felix Toppo SJ
    Bischof Karl Sigurbjörnsson
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    Das Rätsel Vassula
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Information betreffend dem Standpunkt der Kirche über die Wahres Leben in Gott - Spiritualität
 

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